Die Nachsorge- und Rekultivierungskosten sowie deren fachliche Erstellung muss genau definiert werden. Die Forderung nach Transparenz schafft Öffentlichkeit und den Boden für eine qualifizierte Debatte über die (etwaig vergemeinschaftete) Folgekosten.
Diese Definition entspricht der Entscheidung der Kommission vom 20. April 2009 über technische Leitlinien für die Festsetzung der finanziellen Sicherheitsleistung gemäß der Richtlinie 2006/21/EG