Veranstaltung: | 39. ordentliche Landesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | 9 Anträge Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Landesvorstand und Landtagsfraktion (dort beschlossen am: 18.10.2017) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 19.10.2017, 00:00 |
V1: Erdgas, Erdöl, Kies, Kupfer und mehr: Bündnisgrüne Regeln für den Abbau Brandenburger Bodenschätze
Antragstext
Unser heutiges global aufgestelltes Wirtschaftssystem ist getrieben vom stetigen
Verbrauch von Ressourcen. Durch das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz werden
zwar zunehmend Abfälle der stofflichen Verwertung zugeführt, der Umbau zu einer
ressourcenschonenden Wirtschaftsweise macht insgesamt jedoch kaum Fortschritte.
Auch für diesen Umbau werden wir Rohstoffe brauchen, etwa Metalle und seltene
Erden für Energiespartechnologien, erneuerbare Energien und Batterien. Die in
Brandenburg vorhandenen Bodenschätze wie Erdgas, Erdöl, Kupfer oder Kies sind
endlich und müssen daher möglichst sparsam abgebaut und und effizient eingesetzt
werden. Zudem ist jeder Abbau ein erheblicher Eingriff in die Natur und muss so
umweltschonend wie möglich erfolgen.
Für uns Bündnisgrüne gelten dabei folgende Grundsätze und Kriterien, mit denen
wir Brandenburg zum Vorreiter einer modernen Ressourcenpolitik machen wollen:
Bündnisgrüne Grundsätze der Rohstoff-Förderung
- Sparsamkeit und Kreislaufwirtschaft: Wir streben eine Wirtschaftsform an,
in der die Förderung neuer Bodenschätze auf ein Minimum reduziert werden
sollte. Wir unterstützen deshalb Initiativen, die nachhaltige Produkte
herstellen. Wir stehen zum europäischen Ziel der Kreislaufwirtschaft mit
hoher stofflicher Verwertung bzw. der Wiederverwendung von Abfällen in
anderen Produkten.
- Fossile Rohstoffe ersetzen: Wir wollen fossile Rohstoffe wie Kohle und
Erdöl in der Energieerzeugung schrittweise durch 100 Prozent erneuerbare
Energien (Wind, Wasser, Solar, Biogas, Geothermie etc.) ersetzen.
- Umweltprobleme zu exportieren ist keine Lösung: Heute werden Bodenschätze
in der Regel ohne Nachfrage nach ihrer Herkunft und den hiermit
verbundenen Umwelt- und Menschenrechtsproblemen importiert. Rohstoffe, die
wir in Brandenburg nicht oder nicht in ausreichender Menge haben, aber
benötigen, sollte nach sozialen, menschenrechtskonformen und ökologischen
Kriterien beschafft werden. Deshalb setzen wir uns für faire Kooperationen
und die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards in allen Ländern
ein, die an der Gewinnung von Rohstoffen beteiligt sind.
- Transparenz und Mitbestimmung: Bei der Förderung von Bodenschätzen in
Brandenburg legen wir größten Wert auf Transparenz und die Einbeziehung
der Bevölkerung.
Bündnisgrüne Regeln für den Abbau Brandenburger Bodenschätze
Der Abbau von Bodenschätzen in Brandenburg soll genehmigt werden können, wenn:
- eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung mit frühzeitiger
Bürgerbeteiligung und öffentlicher Diskussion stattgefunden hat
- es eine planungsrechtliche Grundlage, beispielsweise im
Landesentwicklungsplan, gibt
- sich Fund- und Abbaustandort außerhalb von Schutzgebieten befinden. Diese
sind für uns tabu
- die sichere Erkundung und Ausbeutung durch Gutachten, zertifizierte
Verfahren und laufend überprüfbare Betriebssicherheit gewährleistet werden
kann
- das Unternehmen nach EMAS validiert ist
- keine Braun- und Steinkohle gefördert werden sollen
- das Abbauunternehmen nach Ende der Nutzung zum vollständigen Rückbau aller
Förderanlagen und zum Rekultivieren der Flächen verpflichtet wird. Die
Gelder für den Rückbau und zur Rekultivierung müssen schon zu vor Beginn
des Abbaus zugriffssicher hinterlegt und verbürgt werden
Für eine bündnisgrüne Rohstoffpolitik des Landes
Wir setzen uns darüber hinaus für eine Rohstoffpolitik des Landes Brandenburg
ein, mit der:
- die Abhängigkeit von abgebauten Rohstoffen stetig reduziert wird, indem
bspw. auch Wertstoffe aus Abfalldeponien gewonnen werden
- klar geregelt ist, dass ausgebeutete unterirdische Kavernen nicht für CCS-
Vorhaben genutzt werden dürfen und nicht dem Abbauunternehmen als
faktisches Eigentum zufallen
- keine versteckten Subventionen durch Preisnachlässe oder verminderte
Gebühren etwa zum Wasserverbrauch gewährt werden
- eine angemessene, aber mindestens 10-prozentige Förderabgabe durch das
Land erhoben wird. Bei der Erhebung von Förderabgaben darf es keine
Ausnahmen geben, denn Einnahmen des Staates können die Nachteile des
Abbaus endlicher Rohstoffe für das Gemeinwohl nie vollständig kompensieren
- auf Bundesebene auf eine Überarbeitung des antiquierten Bundesberggesetzes
hingearbeitet wird, das bislang sowohl eine ökologische Rohstoffförderung
als auch die Beteiligung der Bevölkerung verhindert
Begründung
Der Rohstoffabbau nimmt auch in Brandenburg zu; mit steigenden Preisen werden auch Förderverfahren für Erdöl, Kupfer oder Erdgas bei uns wirtschaftlich interessant. Bisher werden Bodenschätze aber nicht nach nachhaltigen Kriterien gefördert; vielmehr wird oft die Landschaft verwüstet, Wasser und Boden belastet. Das wollen wir ändern – und noch mehr: Wir wollen eine andere Wirtschaftsweise, die achtsam mit den knappen Ressourcen unseres Planeten umgeht, sie lange nutzt und dann wiederverwertet und neue Rohstoffe nur in engen Grenzen und öffentlicher Beteiligung abbaut.
Wir wissen aber auch: Ohne den Abbau von Rohstoffen wird es nicht gehen; auch die Erneuerbaren Energietechnologien etwa sind auf diese angewiesen. Dann aber gilt für uns: Wir stellen uns der Verantwortung und legen Kriterien für eine möglichst umweltschonende Förderung bei uns fest und exportieren unsere Umweltprobleme nicht in die (oft viel ärmeren) Länder dieser Welt.
Änderungsanträge
- Ä1 (Benjamin Bremer (Potsdam KV), Übernahme)